Samstag, 19. Mai 2012

Altersvorsorge

Altersvorsorge

Gesponsert durch den Staat

 

(akz) Privat fürs Alter vorsorgen und dabei durch den Staat gesponsert werden: Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – ist die beste Wahl für alle, die eine verlässliche und vor allem steuerlich begünstigte Vorsorge für den Ruhestand wünschen. Sie garantiert eine lebenslange Rentenzahlung ab dem vereinbarten Renteneintritt und ist besonders für Selbstständige eine attraktive Vorsorgelösung, da die Basisrente für sie häufig die einzige mögliche steuerlich geförderte Altersvorsorge darstellt.

Aber auch für Kammerberufler und Arbeitnehmer ist die Basisrente als Ergänzung zur Altersvorsorge interessant. Doch der hohe Nutzen dieser Vorsorge könnte in Gefahr geraten, wenn man sich die monatlichen Beiträge wegen einer plötzlichen Berufsunfähigkeit nicht mehr leisten kann.

Risiko Berufsunfähigkeit

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ist höher als viele denken. Für den Fall, dass Körper oder Seele streiken, sollte eine entsprechende Absicherung vorhanden sein. Denn neben der Altersarmut zählt die Berufsunfähigkeit zum größten Lebensrisiko. Um beide Risiken direkt in einem Angebot abzusichern, bietet die Zurich Versicherung eine kostengünstige Produktkombination.

Bei dieser Kombination werden die beiden zentralen Absicherungsbausteine Basisrente und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung direkt miteinander verbunden.

Eine Produktkombi, die sich rechnet

Wie bei jeder Basisrente werden auch hier die Beiträge vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt, und das bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Entscheidend dafür ist nur, dass mindestens 50 Prozent der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge angespart werden. Die Produktkombi rechnet sich: Im Jahr 2011 werden bereits 72 Prozent der Beiträge steuerlich angerechnet. Jährlich steigt der Satz um weitere 2 Prozent bis im Jahr 2025 dann 100 Prozent erreicht sind. Auf diese Weise beteiligt sich der Staat nicht nur am Aufbau der Altersvorsorge, sondern auch an der Absicherung der Arbeitskraft. Weiterer Vorteil der Kombination: Im Fall einer Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die Basisrente von der Zurich Versicherung bis zum Beginn der Rentenzahlung übernommen. Die Altersvorsorge bleibt damit in voller Höhe erhalten, ohne dass ein weiterer Euro dafür gezahlt werden muss. Zusätzlich sorgt eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente dafür, dass der Kunde auch weiterhin ein regelmäßiges Einkommen erhält.